Recht und Gesetz: Kündigung wegen Eigenbedarf

Recht und Gesetz : Kündigung wegen Eigenbedarf

Die Kündigung des Mietvertrages kann verschiedene Gründe haben, z.B. um einen höheren Verkaufserlös oder höhere Mieten zu erzielen oder um einen renitenten Mieter los zu werden. Hat ein Mieter sich nichts zu schulden kommen lassen, pünktlich die Miete gezahlt, ist ein Kündigungsgrund schwer zu finden.

Ein solcher kann begründeter Eigenbedarf sein.


Der BGH hat die Rechte des Vermieters gestärkt, dennoch kann die Kündigung unwirksam sein. Er muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung schriftlich begründen, um die Wohnung für sich selber oder seine direkten Verwandten, ggf. auch Lebenspartner oder entfernte Verwandte zu erhalten. Die Begründung muss vernünftig und nachvollziehbar sein, die Person, für die die Räume benötigt werden und einen Grund, warum gerade diese Person die Wohnung braucht, enthalten. Die Kündigung kann z.B. angreifbar sein, wenn die Gründe schon bei Vertragsabschluss vorlagen, überhöhter Wohnbedarf geltend gemacht wird.


Gegen die Kündigung ist ein Widerspruch möglich, wenn besondere (soziale oder persönliche) Härtefälle vorliegen. Bei vorgeschobenem Eigenbedarf bestehen Schadenersatzansprüche z.B. für Umzugs- und Maklerkosten sowie für höhere Mieten. Ist die Wohnung noch nicht belegt, besteht die Möglichkeit, sich wieder einzuklagen. Eine Eigenbedarfskündigung sollte sorgfältig formuliert werden, für die Kündigung und den Widerspruch sind Formen und Fristen zu wahren. Anwaltlicher Rat lohnt sich bei einer beabsichtigten, aber auch bei Erhalt einer Eigenbedarfskündigung.