Urteil gefährdet Apotheken

Urteil gefährdet Apotheken

Die Apotheker im Kreis Viersen sind alarmiert! Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen sich ausländische Versandanbieter nicht an die in Deutschland geltende Festpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten.

Die Apotheker weisen darauf hin, dass ausländische Anbieter dadurch einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil erhalten, obwohl sie keine der gesetzlich vorgeschriebenen Gemeinwohlaufgaben in der Arzneimittelversorgung erfüllen müssen, wie zum Beispiel Nacht- und Notdienst oder Sofortlieferung.

Mit der Unterschriftenaktion „Gesundheitssystem in Gefahr“ kämpfen auch Patienten für den Erhalt ihrer wohnortnahen Apotheken. „Die gesetzlich vorgeschriebene und lebensnotwendige Arzneimittelversorgung der Patienten über Nacht- und Notdienste sowie an Sonn- und Feiertagen sind insbesondere für Alte, Kranke und Kinder alternativlos“, erklärt Dr. Joachim Kresken, Pressesprecher der Apotheker im Kreis Viersen. „Es kann nicht sein, dass Europa die Arzneimittelversorgung vor Ort massiv gefährdet.“

Auch eine schnelle Bereitstellung von Medikamenten sei nicht gegeben, so Kresken. „Wer zum Beispiel freitags um 12 Uhr ein Rezept über ein Antibiotikum einlösen will, bekommt das Medikament in seiner Apotheke vor Ort sofort. Sollte es ausnahmsweise nicht vorrätig sein, innerhalb weniger Stunden. Lieferungen aus dem Ausland können dies nicht gewährleisten.“

In der Unterschriftenaktion „Gesundheitssystem in Gefahr“, die zwischen Dezember 2016 und Ende Februar in Nordrhein-Westfälischen Apotheken als Teil einer bundesweiten Aktion lief, haben sich mehr als 230 000 Menschen in NRW mit ihrer Unterschrift für den Erhalt und Schutz der wohnortnahen Apotheke ausgesprochen. Rein statistisch gesehen haben in jedem Bundestagswahlkreis rund 4 000 Menschen mit ihrem Namen für die Apotheke vor Ort unterzeichnet.

Um die bestehenden Nachteile einer Arzneimittelversorgung aus dem Ausland für deutsche Versicherte zu verhindern, soll der Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel begrenzt bleiben. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums liegt dazu bereits vor. Auch der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen. So wird die Arzneimittelversorgung durch Apotheken vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig sichergestellt.

„In den letzten Wochen haben sich neben der Ärzteschaft und auch Patientengruppen in NRW für das Ziel der Sicherung der örtlichen Apothekenstruktur stark gemacht. Das ist ein klarer Handlungsauftrag für die Politik“, sagt Dr. Joachim Kresken.

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In 21 von 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln untersagt. Dies dient insbesondere auch der Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen.

„Bei der Einlösung von Rezepten muss es weiter einen fairen und intensiven Qualitäts- und Leistungswettbewerb zum Vorteil der Patienten geben“, erklärt Dr. Joachim Kresken. „Dies ist in einer immer älter werdenden Gesellschaft unersetzlich“.

(Report Anzeigenblatt)