1. Viersen

Förderprogramm "Nettetal grünt und blüht" startet wieder

Nächste Runde für Förderprogramm : „Nettetal grünt und blüht“ 2.0

Zum 4. März wird das Förderprogramm „Nettetal grünt und blüht“ fortgeführt. Bürger*innen Nettetals erhalten somit weiterhin eine finanzielle Förderung für Investitionen in hitzemindernde Strukturen.

Die Stadt schafft einen Anreiz, einen eigenen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz sowie zur weiteren Begrünung Nettetals zu leisten. Gefördert wird die Anlage von extensiven Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen bei Bestands- und Neubauten im Wohn- und Gewerbebau durch die Gewährung eines Zuschusses.

Außerdem werden baumpflegerische Maßnahmen und fachliche Baumgutachten für Bäume mit einem Stammumfang von 150 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe, gefördert. Zudem soll im gesamten Stadtgebiet ein Anreiz für versickerungsfähige und begrünte Flächen geschaffen werden. Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung wie Schottergärten, asphaltierte Hinterhöfe, Einfahrten und Stellplätze entsiegelt und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden. Förderfähig sind ebenfalls Teilentsiegelungen, etwa mit Rasengittersteinen.

Auf un- und teilversiegelten Flächen kann Regenwasser versickern und im Boden gespeichert werden. Außerdem kühlen begrünte Flächen die Umgebung, anstatt sie zusätzlich aufzuheizen. Entsiegelte Flächen bieten zudem zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um bunte Vielfalt auf das eigene Grundstück zu bringen und damit gleichzeitig die Klimaanpassung und die biologische Artenvielfalt zu fördern.

Die Stadt Nettetal macht darauf aufmerksam, dass seit Beginn des Jahres in NRW eine neue Landesbauordnung greift, in der das Verbot von Schottergärten eindeutig definiert wurde. Nicht überbaute Flächen müssen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden. Schotterungen und Kunstrasen sind keine zulässige Gestaltung von nicht überbauten Flächen. Trotz des Verbotes setzt die Stadt Nettetal auf Aufklärungsarbeit und Fördermöglichkeiten. So wird bereits zur Baugenehmigung eine sogenannte Klimatasche verschickt, in der unter anderen Informationsmaterialen zur Vermeidung von versiegelten Flächen und zur Anlage von klimafreundlichen Vorgärten zu finden sind.

Auf www.nettetal.de werden Informationsmaterialien zu insektenfreundlichen Vorgärten und deren Vorteilen sowie Vorher/Nachher-Fotos bereits umgestalteter Vorgärten veröffentlicht. Zudem geht die Stadt Nettetal mit gutem Beispiel voran und legt Staudenbeete an geeigneten Orten überall im Stadtgebiet an. Beispiele mit den entsprechenden Pflanzlisten sind ebenfalls online zu finden.

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Bei neuen Bauvorhaben wird bereits seit Jahren zusätzlich zum bestehenden Verbot in Bebauungsplänen eine Festsetzung gemacht, nach der nicht überbaute Teile eines Grundstücks begrünt oder bepflanzt werden müssen.

Die Fördersätze zum Förderprogramm Nettetal grünt und blüht sind wie folgt:

- Dach- und Fassadenbegrünung: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro

- Schottergartenentsiegelung und Vorgartenbegrünung: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro

- Flächenentsiegelung: 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro.

- Baumpflege und Baumgutachten: 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 500 Euro.

Grundsätzlich werden die Material- und Arbeitskosten sowie die Entsorgung von der Stadt Nettetal in der Höhe der Fördersätze und bis zum Höchstbetrag übernommen. Werden die Arbeiten in Eigenregie geleistet, erfolgt die Übernahme der Materialkosten. Insgesamt stehen 40.000 Euro im Haushalt zur Verfügung.