So klappt es mit dem Ferienjob

So klappt es mit dem Ferienjob

Für viele Schüler im Kreis Viersen beginnt mit den Sommerferien die Zeit der Ferienjobs. „Ferienjobs sind eine gute Möglichkeit, das Taschengeld aufzubessern und Einblicke in die Arbeitswelt zu bekommen“, erklärt Kristof Becker, Jugendbildungsreferent beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Düsseldorf.

Allerdings dürfen nicht alle Schüler jede Tätigkeit ausüben. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, auf das Jugendarbeitsschutzgesetz zu achten. Außerdem müssten sie die Schüler für ihren Ferienjob über den Betrieb unfallversichern.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet eigentlich Kindern bis zum einschließlich 14. Lebensjahr zu arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen. Stimmen die Eltern zu, ist es Kindern über 13 Jahren erlaubt, bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr zu arbeiten. Im landwirtschaftlichen Bereich sind sogar drei Stunden täglich innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Tätigkeiten handelt – das können zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge sein.

Für Jugendliche zwischen 15 bis 17 Jahre gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. Aber auch hier sind Regeln zu beachten. Wenn die Jugendlichen schulpflichtig sind, dann dürfen sie nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Denn ganz klar gilt: Schulferien dienen in erster Linie der Erholung. Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin bereits 16 Jahre alt ist, darf er oder sie im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr arbeiten.

Die DGB-Jugend empfiehlt den Jugendlichen, den Lohn im Blick zu behalten: „Auch Ferienjobs sind Jobs, die fair entlohnt werden müssen,“ so Becker abschließend.

(Report Anzeigenblatt)