Recht und Gesetz: Ehe ohne Trauschein

Recht und Gesetz : Ehe ohne Trauschein

Wer dem Trauschein nicht traut aber dennoch beabsichtigt, mit seinem Partner zusammenzuziehen, geht eine sogenannte nicht eheliche Lebensgemeinschaft ein. Wer sich mit seinem Partner für eine solche "wilde Ehe" entscheidet, sollte die Risiken kennen.


Versicherungsschutz
Auch Paare, die nicht verheiratet sind, können bei Versicherungen in den Genuss von Partnerschaftsrabatten kommen. Wichtig ist hierbei, dass in der Regel der Versicherungsschutz des Partners daran geknüpft ist, dass dieser mit dem Versicherungsnehmer zusammenlebt. Trennt sich das Paar und zieht ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, erlischt der Versicherungsschutz für den mitversicherten Partner.


Kauf der Immobilie
Gefährliche Fallstricke können beim Immobilienkauf entstehen: Kaufen beide Partner gemeinsam zum Beispiel ein Haus, dann haften beide voll für sämtliche hieraus entstehenden Forderungen. Hier ist wichtig, dass interne Vereinbarungen gegenüber der Bank keinerlei Wirkungen haben. Der Kauf einer gemeinsamen Immobilie kann daher ein festeres Band um eine Beziehung legen, als ein Trauschein es hätte vermögen können.
Problematisch ist auch der Fall, wenn nur ein Partner das Grundstück kauft und als einziger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist — der andere Partner nicht: Auch wenn der Nichteigentümer die Kreditraten mit abbezahlt oder sogar allein tilgt, hat er keine Rechte an der Immobilie.


Hausrat
Der Hausrat gehört demjenigen, der ihn angeschafft hat. Bei gemeinsamen Käufen ist bei einer Trennung Streit vorprogrammiert. In diesen Fällen müssen sich die Partner einigen, was mit den Anschaffungen geschieht.
Partnerschaftsvertrag
Um solche Risiken und Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Partner vor dem Zusammenziehen einen Vertrag schließen, in dem sie alle zukünftigen möglichen Streitthemen regeln.