Steuern: Fluch und Segen der Belegvorhaltepflicht

Steuern : Fluch und Segen der Belegvorhaltepflicht

Auf Grund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens müssen ab 1.1.2018 für den Veranlagungszeitraum 2017 keine Belege zu der Einkommensteuererklärung mehr eingereicht werden.


Vorteile der Belegvorhaltepflicht
Der Steuerpflichtige muss der Einkommensteuererklärung in Zukunft keine Belege mehr beifügen. Auf Steuerbescheinigungen zu den Kapitalerträgen, Spendenbelege usw. wird in Zukunft zunächst vollständig verzichtet. Gebühren für Kopien, Porto etc. werden in vielen Fällen entfallen.


Nachteile der Belegvorhaltepflicht
Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, alle steuerrelevanten Belege aufzubewahren, um diese dem Finanzamt bei Rückfragen zur Verfügung stellen zu können. Hierdurch können erhöhter Verwaltungsaufwand und erhöhte Kosten für die Archivierung von Belegen entstehen.
Der wohl heikelste Punkt der Belegvorhaltepflicht betrifft das Risiko, deutlich schneller Steuerhinterziehung zu begehen.


Bisher wurden dem Finanzamt alle Belege eingereicht, sodass ein zweifelhafter Ansatz durch den Sachbearbeiter ermittelt werden konnte. Hat der Steuerpflichtige eine Handwerkerrechnung als Erhaltungsaufwand deklariert und der Bearbeiter ging von Herstellungskosten aus, wurden die Kosten durch das Finanzamt anders bewertet. Der Steuerbescheid wich von der Veranlagung ab — mehr war nicht zu befürchten.


Für solche "Auslegungssachverhalte" gibt es ab dem 1.1.2018 ein Feld, in dem vom Finanzamt abweichende Erklärungsansätze zu erläutern sind. Werden in diesem Feld keine Angaben gemacht und vom Finanzamt nachträglich überprüft, kann es sich, deutlich schneller als bisher, um Steuerhinterziehung handeln.