1. Meerbusch

Gegen Corona-Verstöße im Rhein-Kreis Neuss

Corona im Rhein-Kreis Neuss : Gemeinsam gegen Corona-Verstöße

Kommunen und Kreis sagen Corona-Verstößen den Kampf an: Inzidenz-Wert soll unter 50 sinken.

50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Diese Kennzahl des Landeszentrums für Gesundheit (LZG) ist der Maßstab für den nachhaltigen Erfolg bei der Eindämmung der Corona-Pandemie. Mit Sorge blicken Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Kreis daher auf die aktuelle Entwicklung der LZG-Zahl für das Kreisgebiet. Mit zuletzt 112,5 ist dieser Zielwert weit überschritten. Dem wollen der Kreis und die acht kreisangehörigen Kommunen jetzt mit konzentrierten Aktionen entgegentreten. Dabei werden Kontrollen der Einhaltung von Quarantäne-Anordnungen und der Corona-Schutzverordnung noch einmal verschärft. Bei Nichtbeachtung drohen regelmäßig Buß- und Zwangsgelder.

„Auch mit Blick auf die bereits in der Region nachgewiesene Virus-Mutation ist es jetzt wichtig, die 7-Tage-Inzidenz von 50 bis zum 14. Februar zu erreichen“, sagt Landrat Petrauschke. Es sei dringend erforderlich, die Zahl der Neuinfektionen abzusenken, um dauerhaft eine Überlastung des Gesundheitssystems ausschließen zu können. Wenn das nicht gelingt, drohen weitere Einschränkungen für die Allgemeinheit.

Verantwortungslosem Handeln in Zeiten der Pandemie sagen die Rathausspitzen im Kreis gemeinsam mit dem Landrat den Kampf an. Dazu bündeln Kreis und Kommunen nochmals Kräfte der Ordnungsämter, des Gesundheitsamtes und der Polizei. Für dieses Wochenende sind unter anderem Schwerpunktkontrollen aller Quarantäne-Anordnungen geplant. Das bedeutet, jeder, der unter Quarantäne steht, muss mit einem Behörden-Besuch rechnen. Aber auch alle anderen Regelungen der Corona-Schutzverordnung sollen verstärkt kontrolliert werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch die Allgemeinheit. Bei Verstößen gegen die Auflagen können Zwangsgelder von 1 000 Euro festgesetzt werden.

Gemeinsam rufen Landrat, Bürgermeisterin und Bürgermeister auf, alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte weiter zu vermeiden und in der Einhaltung der weiteren Vorsichtsmaßnahmen nicht nachlässig zu werden: Mindestens 1,5 Meter Abstand, regelmäßige Handhygiene, das Tragen einer Alltagsmaske, wo der Abstand nicht einzuhalten ist, und einer medizinischen Maske immer beim Einkauf oder im Bus, regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen.

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Gleichzeitig gilt ihr Dank allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die Regeln halten. Obwohl diese ihnen zum Teil viel abverlangten, zeigten sie die Solidarität, die unsere Gemeinschaft braucht und auch auszeichnet.