1. Mönchengladbach

Reitbeschränkung von 2018 in Mönchengladbach wieder aufgehoben

Reiter*innen dürfen Wege wieder nutzen : Reitbeschränkung aufgehoben

In den Waldgebieten der Stadt Mönchengladbach ist die seit Januar 2018 geltende Reitbeschränkung mit Beginn des neuen Jahres wieder aufgehoben worden.

Betroffen hiervon sind der Hardter Wald, die Donk, das Gebiet Volksgarten-Bungtwald-Elschenbruch, das Hoppbruch, der Stadtwald Rheydt, der Wickrather Wald und der Wickrather Busch. Grundlage für diese Entscheidung ist ein Klageverfahren, wonach die Stadt diese Regelung wieder außer Kraft setzen muss. Der Beschluss wurde seinerzeit gefasst, um Konflikte zwischen Reiter*innen und anderen Erholungssuchenden in den stark frequentierten Waldflächen in Mönchengladbach von vornherein auszuschließen.

Die Waldgebiete der Stadt sind für Freizeitreiter gut erschlossen. Fast vier Jahre lang war das Reiten auf diesen ausgewiesenen Reitwegen beschränkt. Zusammenstöße zwischen der Reiterschaft und Erholungssuchenden wurden nicht bekannt. „Mit der Aufhebung der Reitbeschränkung ist das Freizeitreiten auch auf privaten Straßen und Wegen wieder auf eigene Gefahr gestattet“, so Stadtdirektor und Umweltdezernent Dr. Gregor Bonin und hofft nun auf gegenseitige Rücksichtnahme aller Freizeitnutzer. „Jeder ist gefordert, durch ein entsprechendes Verhalten gar keine Konfliktsituationen entstehen zu lassen.“

Es gelten wieder die im Landesnaturschutzgesetz allgemein festgelegten Reitregelungen. Neben öffentlichen Verkehrsflächen und gekennzeichneten Reitwegen ist das Reiten auch in den zuvor genannten Wäldern ab Jahresbeginn auf allen Straßen und Fahrwegen zulässig, wobei mit Fahrwegen befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege gemeint sind. Fuß- oder Wanderwege sind davon weiterhin ausgeschlossen. Das Führen von Pferden ist im Wald auf allen Wegen gestattet. Sollte sich künftig zeigen, dass es in einzelnen Bereichen zu erheblichen Beeinträchtigungen anderer Erholungsuchender oder Schäden an Wegen kommt, kann die Stadt dort ein Reitverbot erlassen, das mit Reitverbotsschildern gekennzeichnet wird.

Da der Fachbereich Umwelt von dem seit Jahren gut praktizierten Reitwegekonzept und der damit verbundenen Trennung von Reitwegen und anderen Wegen im Wald überzeugt ist, werden auch zukünftig die Mittel aus der Reitabgabe von etwa 400 Reiter*innen für die Instandsetzung vorhandener Reitwege eingesetzt.

Weitere Informationen zur Reitregelung in Mönchengladbach gibt es bei Marcus Klancicar, 02161/25-8265, oder per Mail an marcus.klancicar@moenchengladbach.de.