1. Mönchengladbach

Stadt Mönchengladbach verschickt ab Montag Hundesteuerbescheide

Stadt verschickt ab Montag 14 500 Hundesteuerbescheide : Die Hundesteuer wird fällig

Ab Montag, 10. Januar, erhalten rund 14 500 Hundehalter vom Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadt Mönchengladbach ihren Hundesteuerbescheid für das Jahr 2022.

Die Hundesteuer 2022 wird wie jedes Jahr am 15. Februar fällig. Sofern der Stadtkasse hierfür bislang kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist die Steuer zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu zahlen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet unter www.stadtmg.de/sepamandat heruntergeladen werden.

Die Hundesteuersätze bleiben weiterhin unverändert und sind gestaffelt: bei nur einem Hund im Haushalt jährlich 138 Euro, bei zwei Hunden im Haushalt jährlich je Hund 165,60 Euro, bei drei oder mehr Hunden im Haushalt jährlich je Hund 207 Euro. Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde werden erheblich höhere Beträge fällig.

Änderungsmitteilungen, die der Stadtverwaltung ab Ende November 2021 zugegangen sind, konnten im Jahresbescheid 2022 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese werden kurzfristig bearbeitet, so dass die entsprechenden Änderungsbescheide bis Ende Januar 2022 ergehen werden. Gleiches gilt auch für zwischenzeitlich eingereichte Neuanmeldungen, so dass neue Hundehalter bis Ende Januar den Hundesteuerbescheid mit der Steuermarke erhalten. Sollte bis Anfang Februar kein (geänderter) Bescheid zugesandt worden sein, wird um kurzen Hinweis entweder telefonisch oder per Email gebeten.

Hundehalter, die bisher eine Hundesteuerermäßigung oder -befreiung erhalten haben, welche nun mit der Steuerfestsetzung 2022 nicht mehr gewährt worden ist, werden gebeten, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides einen aktuellen Nachweis über die Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zu übersenden.

Die Hunde, die bisher nicht versteuert werden, sind unverzüglich vom Halter beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden. Zu beachten ist, dass Hunde grundsätzlich ab dem ersten Tag der Aufnahme in den Haushalt anzumelden sind, ganz egal wie die Besitzverhältnisse sind, das heißt, auch zur Probe oder zur Pflege aufgenommene Hunde sind zu versteuern. Nicht der Steuerpflicht unterliegende Hunde (zum Beispiel ausschließlich aus beruflichen Gründen oder gewerblich gehaltene Hunde) sind ebenfalls beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden und erhalten eine aktuelle Steuermarke. Anmeldeformulare können auf der Internetseite der Stadt unter www.stadtmg.de/fb22 heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Anmeldeformular muss unterschrieben sein, auch wenn es der Stadt per Email zugeschickt wird.

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Auf Grund der aktuellen Situation ist eine persönliche Vorsprache weiterhin nur nach Terminvereinbarung und nur bei einer besonders dringenden Angelegenheit möglich. Die Stadtverwaltung bittet, sich bevorzugt per Email/Fax/Brief oder telefonisch an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zu wenden. Die städtischen Bediensteten sind unter steuern@moenchengladbach.de sowie unter 02161/25-522 39 zu erreichen.

Bei der telefonischen Kontaktaufnahme kann es aufgrund der erwarteten Vielzahl von Anfragen zu Wartezeiten kommen.